Legasthenie- & Dyskalkulietraining
Training nach der AFS-Methode

Eines Vorweg: Legasthenie und Dyskalkulie sind keine Krankheiten!
Legasthene und dyskalkule Menschen sind häufig sehr intelligent und begabt, sie können Leistungen erbringen, an die andere nie herankommen können. Lediglich im Umgang mit Buchstaben und/oder Zahlen werden sie zeitweise unaufmerksam und beginnen daher beim Schreiben, Lesen und/oder Rechnen Wahrnehmungsfehler zu machen. Im schulischen Bereich kommt es deshalb häufig zu Schwierigkeiten oder Fehlern und die betroffenen Kinder verlieren ihre Freude am Lernen oder entwickeln sogar Versagensängste.
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Gemäß der heutigen Forschung werden diese Wahrnehmungsfehler durch differente Sinneswahrnehmungen hervorgerufen. Eine besondere Didaktik ist also entscheidend und macht den Unterschied zur klassischen Nachhilfe!
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Ich arbeite nach der AFS-Methode, die vom Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie gemeinsam mit dem Dyslexia Research Center (Schweiz, USA) entwickelt wurde.
Mit Hilfe der AFS-Methode ist ein Legasthenie- und Dyskalkulietraining möglich, dass sich auf drei Förderschwerpunkte bezieht:
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Aufmerksamkeit (Konzentration gezielt auf Buchstaben lenken und dort halten)
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Funktion (Training der Sinneswahrnehmungen: Optik, Akustik und Raumorientierung)
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Symptom (Fehler beim Lesen, Schreiben und Rechnen)
Diese Methode ist ein pädagogisch-didaktischer Förderansatz und wurde ausgehend von der Tatsache entwickelt, dass legasthene Menschen eine andere Informationsverarbeitung aufweisen, die meist beim Erlernen des Lesens, Schreibens und/oder Rechnens zum Vorschein kommt.
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Da Legasthenie und Dyskalkulie andere Ursachen hat, als eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenprobleme, arbeite ich hier anders. Es reicht in diesem Fall nicht aus, nur an den "Fehlern" zu üben, sondern gemeinsam trainieren wir auch die differenten Sinneswahrnehmung. Je früher Probleme erkannt werden, umso leichter und effektiver kann geholfen werden.
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Um herauszufinden, welche das sind, findet vor dem ersten Training eine Austestung Mithilfe des computergestützten, pädagogischen Testverfahrens (AFS Test 5.6)statt. *
Einen genauen Ablauf erkläre ich gerne in einem persönlichen Online-Gespräch.

Ablauf:
Beratungsgespräch
Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch ist mir eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre sehr wichtig. Es können hier die Schwierigkeiten ganz offen und vertraulich besprochen werden. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen geplant und auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen.
Diagnose
Durch die bewährte AFS-Methode kann eine etwaige Legasthenie und/oder Dyskalkulie festgestellt werden. Der Test gibt Aufschluss darüber, welche Bereiche speziell betroffen sind. Auf Basis von weiteren Schriftproben, dem Erstgespräch und dem Testergebnis kann in weiterer Folge ein pädagogisches Gutachten erstellt werden.
Training
Im Anschluss wird ein individuell abgestimmter Trainingsplan erstellt. Im wöchentlichen, von mir begleitetem Training, arbeiten wir ganz gezielt an den Schwierigkeiten. Der Trainingsplan wird in weiterer Folge anhand des Trainingserfolges angepasst. Schon bald werden sich sichtbare Erfolge einstellen.
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Therapieplanung und Zielvereinbarung erfolgen auf Grundlage einer umfassenden Diagnostik (online) und unter Einbeziehung der Eltern und LehrerIn in Planung, Organisation und Durchführung
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1 bis 2 x wöchentliches Training (online über Zoom) nach individuellem Trainingsplan, der genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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regelmäßige Elterngespräche und Verlaufskontrolle (online über Zoom)
Kosten:
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einmalige Gebühr für die Austestung (inkl. Anamnesegespräch, AFS-Testung inkl. Analyse der Fehlersymptomatik, ausführliche Nachbesprechung, Erstellung eines individuellen Trainingsplans und eines pädagogischen Gutachtens) € 140,--
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Einzeltraining (1 Einheit à 50 Min.) € 60 , --
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Gruppentraining (2-3 Kinder, 1 Einheit à 50 Min.) ab € 40,-- pro Kind


​* Anmerkung: Die Diagnose einer Lese-Rechtschreib- sowie einer Rechenstörung nach ICD-10 bzw. nach der AWMF-S3-Leitlinie erhalten Sie ausschließlich von klinischen PsychologInnen bzw. FachärztInnen. Im Falle einer derartigen Entwicklungsstörung kann von einer Körperbehinderung im Sinne des Gesetzes gesprochen werden (vgl. Rundschreiben Nr. 24 /2021 BMBWF).